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Technischer Fachwirt

Erklärt

Vermögensfreibetrag

Betrag, bis zu dem Vermögen im Aufstiegs-BAföG nicht angerechnet wird; derzeit 45.000 Euro, mit Zuschlägen für Ehepartner und Kinder.

Im Aufstiegs-BAföG werden Einkommen und Vermögen auf den Unterhaltsbedarf angerechnet, allerdings nur oberhalb eines Freibetrags. Dieser beträgt derzeit 45.000 Euro. Für Ehepartner und für jedes Kind erhöht er sich um je 2.300 Euro.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Freibetrag und Anrechnung: Vermögen oberhalb des Freibetrags mindert den errechneten Unterhaltsbedarf. Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie Ersparnisse, Immobilien und sonstige Werte vollständig erfassen, um die Anrechnung korrekt zu berechnen. Auch Anteile an Wertpapieren oder Bausparverträgen gehören zu den Werten, die man vollständig auflisten sollte. Fehlende Angaben können die Entscheidung verzögern.

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