Erklärt
Unterhaltsbeitrag
Monatliche Leistung bei Vollzeitmaßnahmen, die den Lebensunterhalt sichern soll und derzeit bis zu 1.019 Euro für Alleinstehende ohne Kinder beträgt.
Der Unterhaltsbeitrag unterstützt Teilnehmende bei Vollzeitmaßnahmen, die ihren Lebensunterhalt während der Fortbildung sichern müssen. Er wird als Vollzuschuss ohne Rückzahlung geleistet. Derzeit liegt der Höchstbetrag für Alleinstehende ohne Kinder bei bis zu 1.019 Euro monatlich.
Der tatsächliche Anspruch hängt von Bedarf, Einkommen und Vermögen ab. Der Unterhaltsbedarf erhöht sich um 60 Euro für den Teilnehmenden selbst, um 235 Euro für Ehegatten oder Lebenspartner und um 235 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Eine Beispielrechnung oder eine Beratung hilft, den konkreten Betrag zu ermitteln. Wer Kinder betreut, sollte die Zuschläge gesondert prüfen, weil sie den Gesamtbetrag spürbar verändern können.
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- KinderbetreuungszuschlagZuschlag im Aufstiegs-BAföG für alleinerziehende Teilnehmende mit Kindern unter 14 Jahren, derzeit 150 Euro je Kind und Monat.
- VermögensfreibetragBetrag, bis zu dem Vermögen im Aufstiegs-BAföG nicht angerechnet wird; derzeit 45.000 Euro, mit Zuschlägen für Ehepartner und Kinder.
- FörderungshöchstdauerZeitliche Grenze der Förderung im Aufstiegs-BAföG: 24 Kalendermonate in Vollzeit und 48 Kalendermonate in Teilzeit.