Rechner
Aufstiegs-BAföG-Rechner für den Technischen Fachwirt
Gib Lehrgangs- und Prüfungsgebühr ein und sieh, wie viel Zuschuss du bekommst, wie viel Darlehen bleibt und was nach bestandener Prüfung als Eigenanteil übrig ist.

Beispielrechnung (Beispielwerte)
Die Zahlen unten sind frei gewählte Beispielwerte, keine Preise eines Anbieters: Lehrgang 6.000 Euro, Prüfung 500 Euro, Vollzeit, alleinstehend, keine Kinder, Prüfung bestanden.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Lehrgang und Prüfung zusammen | 6.500 € |
| Förderfähiger Betrag (Höchstbetrag 15.000 €) | 6.500 € |
| Zuschuss (50 %), keine Rückzahlung | 3.250 € |
| KfW-Darlehen (50 %) | 3.250 € |
| Erlass bei bestandener Prüfung (50 % des Darlehens) | 1.625 € |
| Eigenanteil netto (Rest-Darlehen, das du zurückzahlst) | 1.625 € |
| Unterhaltsbeitrag in Vollzeit, höchstens pro Monat | 1.019 € |
Diese Werte verwendet der Rechner
| Wert | Betrag | Quelle |
|---|---|---|
| Höchstbetrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren | 15.000 € | § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFBG |
| Zuschussanteil am Maßnahmebeitrag | 50 % | § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 AFBG |
| Erlass bei bestandener Prüfung (vom noch nicht fälligen Darlehen) | 50 % | § 13b Abs. 1 AFBG |
| Unterhaltsbeitrag Vollzeit, alleinstehend ohne Kinder, je Monat | 1.019 € | BMBFSFJ-Flyer Aufstiegs-BAföG, Stand Oktober 2025 |
| Zuschlag für Ehegatten oder Lebenspartner, je Monat | 235 € | § 10 Abs. 2 Satz 3 AFBG |
| Zuschlag je kindergeldberechtigtem Kind, je Monat | 235 € | § 10 Abs. 2 Satz 3 AFBG |
| Förderungshöchstdauer Vollzeit / Teilzeit | 24 / 48 Monate | § 11 Abs. 1 AFBG |
Stand der Werte: 29.10.2026, geltendes Recht. Die geplante AFBG-Novelle (Inkrafttreten laut Entwurf am 01.08.2027, noch nicht beschlossen) ist nicht eingerechnet. Nicht berücksichtigt sind außerdem angerechnetes Einkommen und Vermögen beim Unterhaltsbeitrag und der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende (150 Euro je Kind unter 14 Jahren und Monat). Der Rechner vereinfacht: Er geht davon aus, dass das Darlehen beim Bestehen noch vollständig offen ist. Das Ergebnis ersetzt keinen Bescheid.
So rechnet das Tool
Der Rechner addiert Lehrgangs- und Prüfungsgebühr und deckelt den förderfähigen Betrag bei 15.000 Euro. Die Hälfte davon ist Zuschuss, die andere Hälfte ein KfW-Darlehen. Hast du die Prüfung bestanden, werden 50 Prozent des Darlehens erlassen. Der Eigenanteil netto ist alles, was am Ende bei dir bleibt: Gebühren abzüglich Zuschuss und Erlass, also inklusive Rest-Darlehen und Kosten über dem Höchstbetrag.
In Vollzeit kommt ein Unterhaltsbeitrag dazu: bis zu 1.019 Euro im Monat für Alleinstehende ohne Kinder, 235 Euro mehr für Ehegatten oder Lebenspartner und 235 Euro je Kind.
Was der Rechner nicht abbildet
Angerechnetes Einkommen und Vermögen beim Unterhaltsbeitrag, der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende und individuelle Tilgungspläne des Darlehens sind nicht eingerechnet. Der Rechner nimmt vereinfacht an, dass beim Bestehen das gesamte Darlehen noch offen ist. Er ersetzt deshalb keinen Förderbescheid.
Geplante Änderungen ab 2027
Das Bundeskabinett hat am 15.07.2026 eine Änderung des AFBG beschlossen, die erste Lesung im Bundestag war am 14.10.2026. Laut Entwurf soll der Höchstbetrag ab 01.08.2027 von 15.000 auf 18.000 Euro und der Bestehenserlass von 50 auf 60 Prozent steigen. Beschlossen ist das noch nicht, deshalb rechnet das Tool mit dem geltenden Recht.
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Häufige Fragen
Welche Gebühren zählen für das Aufstiegs-BAföG?
Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, derzeit bis zu 15.000 Euro Gesamtbetrag. Gib im Rechner beide Beträge getrennt ein, das Tool addiert sie.
Wie viel vom Darlehen wird bei bestandener Prüfung erlassen?
Derzeit 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Im Rechner wählst du bei Bestehen einfach „Ja, bestanden“.
Warum erscheint kein Unterhaltsbeitrag?
Der Unterhaltsbeitrag wird nur bei Vollzeitmaßnahmen gezahlt. Wähle bei Lernform „Vollzeit“, dann zeigt der Rechner den Höchstbetrag je Monat.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Rechner gibt eine Orientierung auf Basis des geltenden Rechts. Über deine Förderung entscheidet allein der Bescheid der zuständigen Stelle.
Quellen
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), gesetze-im-internet.de
- Informationsportal Aufstiegs-BAföG des Bundes
Datenstand: Oktober 2026
Kontrolliert am 29. Oktober 2026