Zum Inhalt springen
Technischer Fachwirt

Erklärt

Maßnahmebeitrag

Betrag für Lehrgang und Prüfung, den das Aufstiegs-BAföG je zur Hälfte als Zuschuss und als Darlehen gewährt.

Der Maßnahmebeitrag ist der Betrag, den das Aufstiegs-BAföG für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren übernimmt. Derzeit wird er zu 50 Prozent als Zuschuss geleistet. Den übrigen Teil erhalten Teilnehmende als zinsgünstiges KfW-Darlehen, das zurückzuzahlen ist, soweit kein Erlass greift.

Für die Finanzplanung ist diese Unterscheidung wichtig: Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, das Darlehen dagegen schon. Wer den Maßnahmebeitrag mit den eigenen Kosten vergleicht, sieht, welcher Teil selbst finanziert werden muss. Ein Blick auf die Erlassregeln hilft, die spätere Belastung realistisch einzuschätzen. Weitere Kosten wie Lernmaterial sollten Sie daher getrennt von diesem Betrag einplanen.

Ähnliche Stichwörter

  • Aufstiegs-BAföGStaatliche Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen; für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gilt derzeit ein Gesamtbetrag von bis zu 15.000 Euro.
  • KfW-DarlehenZinsgünstiges Darlehen der KfW, das im Aufstiegs-BAföG den nicht als Zuschuss geleisteten Teil des Maßnahmebeitrags abdeckt.
  • BestehenserlassErlass von derzeit 50 Prozent des noch offenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, wenn die Fortbildungsprüfung bestanden wird.