Erklärt
Bestehensgrenze
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem Qualifikationsbereich und in den übrigen Bewertungsteilen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Bestanden ist die Prüfung, wenn mindestens 50 Punkte in jedem Qualifikationsbereich erreicht werden. Dasselbe gilt für die Situationsaufgabe sowie für die Bewertung aus Fachgespräch und Präsentation. Ein hoher Gesamtdurchschnitt hilft deshalb nicht, wenn ein einzelner Bereich deutlich darunter liegt.
Im Lernalltag heißt das, Schwächen früh zu erkennen. Ein kurzer Test am Ende jedes Themenblocks zeigt, ob ein Bereich wie Kostenrechnung oder Werkstofftechnologie unter der Grenze bleibt. Wer die Grenze pro Bereich im Blick hat, vermeidet die häufigste Falle: einen Teil übersehen, der später über das Bestehen entscheidet. Liegt ein Bereich knapp unter 50 Punkten, entscheidet die Frage, ob eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten wird.
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- Gewichtung der PrüfungsteileGesamtnote aus 15 Prozent wirtschaftlichen, 15 Prozent technischen, 45 Prozent Situationsaufgabe und 25 Prozent Fachgespräch.
- Mündliche ErgänzungsprüfungZusatzprüfung, die angeboten werden kann, wenn in einem Prüfungsteil höchstens eine schriftliche Leistung mangelhaft ist.
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